Ein hoher Prozentsatz aller Unfälle, die sich beim Transport von Lasten mit Kraftfahrzeugen ereignen, wird beim manuellen Be- oder Entladen verursacht. Als Hilfsmittel werden heute die Fahrzeuge mit maschinell angetriebenen Ladehilfen, z.B. mit LKW-Ladekranen, ausgerüstet. LKW-Ladekrane sind technisch anspruchsvolle Arbeitsmittel, die einer umsichtigen und sachgerechten Bedienung bedürfen. Das Führen eines solchen Kranes darf vom Betreiber nur entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern übertragen werden, denn diese sind für den unfallfreien Kranbetrieb mindestens so wichtig wie eine sichere Krankonstruktion.
Durch die Berufsgenossenschaften ist festgelegt, dass jede/r Kranführer/in eine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung nachzuweisen hat.
Die Ausbildung wird nach DGUV Grundsatz 309-003 und DGUV Vorschrift 52 durchgeführt.
Inhalte:
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen
- Bauarten und Baugruppen von Lkw-Ladekranen
- Sicherheitseinrichtungen an Lkw-Ladekranen
- Umgang mit Lasten, Arbeit mit Traglasttabellen
- Einweisung / Handzeichengebung
- Krantransport, Kranaufstellung und -abstützung,
- Anforderungen an die Kranabnahme und -prüfung
- Pflege- und Wartung, Sichtkontrollen und Funktionsproben
- Verhalten bei Störungen
- Praktische Übungen
Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener theoretischen + praktischen Prüfung erhält jeder Teilnehmer den Kranführerausweis.
Zielgruppe:
Personen mit LKW-Führerschein die einen LKW-Ladekran bedienen wollen.